Handschutz
EN 420 - Allgemeine Anforderungen für Handschuhe
Anwendungsbereich

Diese Norm legt die für alle Schutzhandschuhe anzuwendenden relevanten Prüfverfahren und die allgemeinen Anforderungen zu Gestaltungsgrundsätzen, Handschuhkonfektionierung und Widerstand des Handschuhmaterials gegen Wasserdurchdringung, Unschädlichkeit, Komfort und Leistungsvermögen, sowie die vom Hersteller vorzunehmende Kennzeichnung und vom Hersteller zu liefernden Informationen fest.

Definition

Nach der Definition ist ein Schutzhandschuh der Teil einer Persönlichen Schutzausrüstung, der dem Schutz der Hand, aller Handbereiche oder Teile der Hand vor Verletzungen dient. Der Handschuh kann auch einen Teil des Unterarmes oder des ganzen Armes bedecken.

Einstufung

Anforderungen

Gestaltung und Aufbau

Die Handschuhe müssen den höchstmöglichen Schutz bei den spezifischen Bedingungen der Arbeit gewährleisten.

Bei Handschuhen mit Nähten darf die Stärke der Nähte die allgemeine Einsetzbarkeit des Handschuhs nicht beeinträchtiggen.

Unschädlichkeit

Die Handschuhe dürfen selbst keine Schädigung des Anwenders verursachen. Der pH-Wert der Handschuhe muss zwischen 3,5 und 9,5 liegen. Der Chromgehalt (Chrom VI) muss unterhalb der Nachweisgrenze liegen (<10ppm). Handschuhe aus Naturkautschuk (Latex) müssen gemäß der Norm EN 455-3 auf extrahierbare Proteine getestet werden ( Allergieauslösende Stoffe )