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Diese Norm definiert die Anforderungen und die Testverfahren bei Gestaltung und Leistungsfähigkeit von
Auftriebshilfen mit 50 Newton (N) für Kleidergrößen von Erwachsenen. Die Norm bezieht sich auf Schwimmwesten und Auftriebsanzüge, die über mindestens 50 N
Auftrieb verfügen. Auftriebshilfen nach dieser Norm sind nicht ohnmachtssicher und keine Rettungsweste. Sie geben einen Mindestauftrieb von 50 N und sind damit für Personen ab 30 kg geeignet. Produkte nach dieser Norm schützen als Auftriebsmittel vor dem Untergehen. Eine Ohnmachtsicherheit ist nicht gegeben, aber bei Bewusstsein kann der Benutzer durch entsprechende Balance-Bewegungen Mund und Nase über Wasser halten. Kragenlose Schwimmhilfen können sinnvoll sein , wenn die Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt sein darf. Dies ist meist nur in sportlichen Bereichen der Fall. |
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