Sicherung gegen Absturz

AKTUELLE INFORMATION ZUR EN 353 - Stand 19.03.2010
Aufgrund eines förmlichen Einwandes wurde die EN 353-1:2002 "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Teil 1: Steigschutzeinrichtungen einschließlich fester Führung" wurde diese Norm aus dem Verzeichnis der harmonisierten Normen zu der Richtlinie 89/686/EWG gestrichen. Anmerkung: Die Konformitätsvermutung für diese Norm bestand seit dem 28. August 2003 (Erstveröffentlichung) Begründet wurde dies durch die Nichterfüllung der in Anhang II der Richtlinie 89/686/EWG enthaltenen Anforderungen für Gesundheitsschutz und Sicherheit insbesondere Abscnnitt 1.1.1., 1.4 und 3.1.2.2. Im Einzelnen wurde in der EN 353-1:2002 beanstandet: • die Angaben zur Bedienungsanleitung genügen nicht den Anforderungen nach Anhang II Abschnitt 1.4 Buchstaben a und b • im Abschnitt 5 der Norm werden nicht alle realistisch vorhersehbaren Absturzbedingungen, z. B. Stürze nach hinten und zur Seite geprüft, weshalb die Gefahr des Versagens der Einrichtung besteht. Die Vorgaben gemäß Anhang II Abschnitte 1.1.1, 1.4 und 3.1.2.2 werden nicht ausreichend berücksichtigt.

EN 353 - Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz -

Teil 1: Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich fester Führung

Diese Europäische Norm legt Anforderungen, Prüfverfahren, Kennzeichnung, Informationen des Herstellers und Verpackung für mitlaufende Auffanggeräte einschließlich fester Führung (Steigschutzeinrichtungen) fest, die gewöhnlich an Steigleitern oder Steigeisengängen angebracht oder in diese integriert sind, wobei diese in geeigneter Weise an passenden Konstruktionen befestigt sind. Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich fester Führung nach dieser Europäischen Norm sind Teilsysteme, die in Kombination mit einem Auffanggurt nach EN 361 einschließlich einer vorderen Öse, die sich in passender Lage zum Auffanggerät befindet, eines der Auffangsysteme nach EN 363 bilden. Andere Arten von Auffanggeräten sind in EN 353-2 und in EN 360 festgelegt.
EN 353 - Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz -

Teil 2: Mitlaufende Auffanggeräte mit beweglicher Führung