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Aufgrund eines förmlichen Einwandes wurde die EN 353-1:2002 "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Teil 1: Steigschutzeinrichtungen einschließlich fester Führung" wurde diese Norm aus dem Verzeichnis der harmonisierten Normen zu der Richtlinie 89/686/EWG gestrichen. Anmerkung: Die Konformitätsvermutung für diese Norm bestand seit dem 28. August 2003 (Erstveröffentlichung) Begründet wurde dies durch die Nichterfüllung der in Anhang II der Richtlinie 89/686/EWG enthaltenen Anforderungen für Gesundheitsschutz und Sicherheit insbesondere Abscnnitt 1.1.1., 1.4 und 3.1.2.2. Im Einzelnen wurde in der EN 353-1:2002 beanstandet: • die Angaben zur Bedienungsanleitung genügen nicht den Anforderungen nach Anhang II Abschnitt 1.4 Buchstaben a und b • im Abschnitt 5 der Norm werden nicht alle realistisch vorhersehbaren Absturzbedingungen, z. B. Stürze nach hinten und zur Seite geprüft, weshalb die Gefahr des Versagens der Einrichtung besteht. Die Vorgaben gemäß Anhang II Abschnitte 1.1.1, 1.4 und 3.1.2.2 werden nicht ausreichend berücksichtigt. | |
Teil 1: Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich fester Führung |
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Teil 2: Mitlaufende Auffanggeräte mit beweglicher Führung |
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