Diese Norm legt die für alle Schutzbrillen anzuwendenden relevanten Prüfverfahren
und die allgemeinen Anforderungen sowie die vom Hersteller vorzunehmende Kennzeichnung und vom Hersteller zu liefernden Informationen fest.
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Die EN 166 und die BGR (Berufsgenossenschaftliche Regel) 192 regeln den persönlichen Augenschutz.
Dabei wird davon ausgegangen, dass Augenverletzungen und -schäden entstehen können durch: -mechanische Belastung wie Staub, Splitter, Späne -Belastung durch Flüssigkeiten wie Lösemittel, Säuren, Laugen -Belastung durch Strahlung wie UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarot-Licht
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Begriffsbestimmungen im Sinne der Regel BGR 192
Tragkörper - Ist ein Teil des Augen- und Gesichtsschutzes. Er besteht aus der Fassung, Tragehilfe, Verbindungselementen und gegebenenfalls Erweiterungsteilen. Fassung - Ist der Teil des Tragkörpers, der die Sichtscheiben hält Traghilfen - Dies sind die Teile des Tragkörpers, die zum Befestigen am Ohr des Trägers oder am Schutzhelm oder einer anderen Einrichtung dienen wie z.B. Ohrbügel, Kopfband, Kopfhalterung oder Helmhalterung Verbindungselemente Erweiterungsteile Gestellbrillen Korbbrillen Vorstecker Schutzschirme Schutzschilde |
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Weitere Festlegungen | |
Sichtscheiben ohne Filterwirkung | |
Brillenklassen
Die optische Qualität der Sichtscheiben wird in drei Klassen eingeteilt:
Klassifizierung zur Auswahl Codierung der Schutzbrillen 1. Einsatzbereiche
„ohne“ = mechanische Risiken und Gefährdungen 2. Mechanische Festigkeit
„ohne“ = Mechanische Grundfestigkeit Sichtscheiben mit Filterwirkung Filtrierende Sichtscheiben Schutzstufen
1.7 gegen helles UV-Streulicht Materialien bei den Sichtscheiben PC Cast Resin Sicherheitsglas Pflichten des Arbeitnehmers Vor Beginn jeder Arbeitsschicht ist der Augen- und Gesichtsschutz durch Sichtprüfung auf einen ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Mit mangelhaften Augen- und/oder Gesichtsschutz darf die Arbeit nicht begonnen werden. Augen- und Gesichtsschutz ist entsprechend den Herstelleranweisungen regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren. |
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