Augenschutz

EN 166 - Allgemeine Anforderungen für Schutzbrillen

Diese Norm legt die für alle Schutzbrillen anzuwendenden relevanten Prüfverfahren und die allgemeinen Anforderungen sowie die vom Hersteller vorzunehmende Kennzeichnung und vom Hersteller zu liefernden Informationen fest.

Die EN 166 und die BGR (Berufsgenossenschaftliche Regel) 192 regeln den persönlichen Augenschutz. Dabei wird davon ausgegangen, dass Augenverletzungen und -schäden entstehen können durch:
-mechanische Belastung wie Staub, Splitter, Späne
-Belastung durch Flüssigkeiten wie Lösemittel, Säuren, Laugen
-Belastung durch Strahlung wie UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarot-Licht

Begriffsbestimmungen im Sinne der Regel BGR 192

 

Tragkörper - Ist ein Teil des Augen- und Gesichtsschutzes. Er besteht aus der Fassung, Tragehilfe, Verbindungselementen und gegebenenfalls Erweiterungsteilen.

Fassung - Ist der Teil des Tragkörpers, der die Sichtscheiben hält

Traghilfen - Dies sind die Teile des Tragkörpers, die zum Befestigen am Ohr des Trägers oder am Schutzhelm oder einer anderen Einrichtung dienen wie z.B. Ohrbügel, Kopfband, Kopfhalterung oder Helmhalterung

Verbindungselemente

Erweiterungsteile

Gestellbrillen

Korbbrillen

Vorstecker

Schutzschirme

Schutzschilde

Weitere Festlegungen
Sichtscheiben ohne Filterwirkung
Brillenklassen

Die optische Qualität der Sichtscheiben wird in drei Klassen eingeteilt:
1 - Für besonders hohe Anforderungen an die Sehleistung; zum Dauergebrauch
2 - Für durchschnittliche Anforderungen an die Sehleistung
3 - Ohne große Anforderungen an die Sehleistung, nicht zum Dauergebrauch


 

Klassifizierung zur Auswahl Codierung der Schutzbrillen

1. Einsatzbereiche

„ohne“ = mechanische Risiken und Gefährdungen
3 = tropfende und spritzende Flüssigkeiten
4 = Staub mit einer Korngröße >5
5 = Gase, Dämpfe, Nebel, Rauche, und Staub mit einer Korngröße <5
8 = Lichtbogen bei Kurzschluss in elektrischen Anlagen
9 = Metallspritzer

 

2. Mechanische Festigkeit

„ohne“ = Mechanische Grundfestigkeit
S = erhöhte mechanische Festigkeit (5,1 m/s)
F = Stoß mit kleiner Energie (45 m/s)
B = Stoß mit mittlerer Energie (120 m/s)
A = Stoß mit hoher Energie (190 m/s)

 

Sichtscheiben mit Filterwirkung

Filtrierende Sichtscheiben

Schutzstufen

1.7 gegen helles UV-Streulicht
5 + 7 Schweißen und Schneiden mit Gas-Sauerstoff-Gemisch
8 -16 Elektroscheißen

 

Materialien bei den Sichtscheiben

PC

Cast Resin

Sicherheitsglas

Pflichten des Arbeitnehmers

Vor Beginn jeder Arbeitsschicht ist der Augen- und Gesichtsschutz durch Sichtprüfung auf einen ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Mit mangelhaften Augen- und/oder Gesichtsschutz darf die Arbeit nicht begonnen werden. Augen- und Gesichtsschutz ist entsprechend den Herstelleranweisungen regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.