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Die DIN 10524 regelt verbindlich die Hygieneanforderungen an Arbeitskleidung im Lebensmittelbereich sowie die
Vorgaben zum Tragekomfort. Diese Norm enthält Vorgaben zur Herstellung, gibt Vorgaben zum Einsatz der Arbeitskleidung sowie zur Reinigung und Wiederaufbereitung
von Arbeitskleidung in Lebensmittelbetrieben. Sie dient der Vermeidung von nachteiligen Einflüssen durch die Arbeitskleidung auf die Lebensmittel.
Danach ist u.A. eine Wiederaufbereitung dieser Arbeitskleidung in privaten Haushalten nach DIN nicht mit einem Qualitätsmanagementsystem für hygienisch anspruchsvolle Bereiche nach HACCP vereinbar und stellt keinesfalls den geforderten hygienischen Status der Arbeitskleidung her. Nach HACCP muss die Aufbereitung der Arbeitskleidung durch eine geeignete professionelle Wäscherei bzw. durch geeignete textile Dienstleister ausgeführt werden. Für die Tätigkeit in Lebensmittel verarbeitenden Betrieben werden gemäß der DIN anhand einer Risiko-Einstufung unterschiedliche Anforderungen an die Arbeitskleidung bestimmt. Diese wird in drei Risikoklassen beschrieben.
Risikoklasse 1 = Geringes Hygienerisiko |
Beim Vorliegen eines geringen Hygienerisikos (Umgang mit nicht leicht verderblichen Lebensmitteln oder Zutaten) kann die Schutzfunktion der Arbeitskleidung dem Lebensmittel gegenüber gering sein, wenn es durch die Verpackung hinreichend geschützt ist, bzw. in einer weiteren Stufe vom Hersteller oder Verbraucher noch weiter verarbeitet wird.
Risikoklasse 2 = Hohes Hygienerisiko | Beim Vorliegen eines hohen Hygienerisikos (Umgang mit unverpackten leicht verderblichen Lebensmitteln oder Zutaten) muss die Schutzfunktion der Kleidung gegenüber diesen hoch sein, insbesondere dann, wenn die Lebensmittel nicht weiter verarbeitet werden und Mikroorganismen sich darin oder daran vermehren können (z.B. bie der Abgabe unverpackter Lebensmittel). Zu dieser Gruppe zählen auch Tätigkeiten, bei den Lebensmittel technologisch / handwerklich bearbeitet werden und im Rahmen dieser Maßnahmen eine gezielte Beeinflussung der originären Keimflora erfolgt (z.B. durch Erhitzen, Salzen, chemische Konservierung oder Trocknung).
Risikoklasse 3 = Höchstes Hygienerisiko | Beim Vorliegen des höchsten Hygienerisikos (Umgang mit unverpackten verzehrfähigen, sehr leicht verderblichen Lebensmitteln) muss eine sehr hohe Schutzfunktion sichergestellt sein, da die Lebensmittel technologisch nicht mehr stabilisiert werden und Mikroorganismen einschließlich Krankheitserreger sich gegebenenfalls vermehren können.
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