GUV R 2106 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst

In dieser GUV-Regel sind Empfehlungen enthalten, die auf einer Gefährdungsbeurteilung im Rettungsdienst basieren.
Die GUV-Regel richtet sich in erster Linie an den Unternehmer und soll ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben.

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